Zeit
Wie bei uns. Es gilt die Sommerzeit.
Sprache
Niederländisch.
Reisedokumente
Die Niederlande sind EU-Mitglied. Gültiger Reisepass oder Personalausweis genügen. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen gültigen Kinderausweis oder Eintrag im Elternpass. Seit dem 1. Januar 2005 gilt die Identifikationspflicht für jeden über 14 Jahre, das heißt Ausweis oder Pass und Führerschein müssen Sie immer dabei haben.
Kfz-Papiere
- gültiger nationaler Führerschein
- Fahrzeugscheine für Auto und Anhänger
- grüne internationale Versicherungskarte
- Nationalitätskennzeichen D im blauen Feld des Nummernschilds oder separat an Auto und Wohnwagen
Caravans
Für Anhänger und Caravans gelten die Kfz-Papiere aus dem Herkunftsland. Erlaubte Abmessungen: Höhe 4m, Breite 2,50m, Länge 8m, mit Fahrzeug 18m. Caravans über 750 kg (inkl. Ladung) müssen Bremsen und ein eigenes Kennzeichen haben.
Tiere
Für das Mitnehmen von Gesellschaftstieren gelten in den meisten europäischen Ländern dieselben Vorschriften. Diese Vorschriften beziehen sich auf Impfbescheinigungen, Rassen, Gesundheitszeugnisse usw. Mehr Infos zum Heimtierpass dazu erhalten Sie: www.bundestieraerztekammer.de . Auch Ihr Tierarzt kann Ihnen weiter helfen. Informieren Sie sich rechtzeitig. Einige Impfungen müssen schon lange vorher durchgeführt worden sein.
Währung und Geldangelegenheiten
Währungseinheit in den Niederlanden ist der Euro. Mit einer Bankkarte mit dem Maestrologo, können Sie überall an den Bankautomaten mit dem gleichen Logo Geld abheben. Mit dieser Karte können Sie auch an allen Verkaufsstellen mit diesem Logo bezahlen. Manchmal müssen Sie noch unterschreiben und oft wird nach Ihrem Ausweis gefragt.
Banken sind geöffnet von Dienstag bis Freitag von 9.00 bis 16.00 Uhr und montags von 13.00 bis 16.00 Uhr. Samstags und sonntags sind die Banken geschlossen. Man kann aber an den Grenzstationen (GWK) an den Bahnhöfen wechseln, die durchgehend auch an Wochenenden geöffnet sind.
Zollvorschriften
Für Reisen innerhalb der EU-Länder gilt, dass für ‘den persönlichen Gebrauch’ soviel Gepäck wie erforderlich mitgeführt werden darf. Sie müssen dennoch nachweisen können, dass diese Güter für Sie selbst und nicht für den Handel bestimmt sind. An den Grenzen zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern können die Kontrollen verschärft werden. Für Güter, die aus einem Nicht-EU-Land stammen, gelten bestimmte zollfreie Mengen. Für mehr Informationen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Zoll auf.
Krankenversicherung
Bürger von EU-Mitgliedsstaaten und einigen Vertragsländern müssen im Besitz einer europäischen Krankenversicherung sein. Im Krankheitsfall oder bei einem Unfall in anderen Vertragsländern kann dieser Pass vorgezeigt werden. Das frühere E111-Formular gilt nicht mehr. Bevor Sie auf Reisen gehen ist es selbstverständlich, eine Reiseversicherung mit einer guten Krankenversicherung abzuschließen.
Post
Die Öffnungszeiten variieren. In der Regel sind die Poststationen offen von Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Die meisten Stationen sind auch am Samstagmorgen geöffnet und an verkaufsoffenden Abenden.
Geschäfte
Geschäfte sind im Allgemeinen am Montag von 13.00 bis 18.00 Uhr, Warenhäuser ab 11.00 Uhr geöffnet.Von dienstags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr, samstags meist bis 17.00 Uhr. In kleineren Orten sind die Läden während der Mittagspause meist geschlossen. In den meisten Orten sind die Läden donnerstags oder freitags auch bis 21.00 Uhr geöffnet. In Rotterdam und Den Haag sind die Geschäfte sonntags von 12.00 bis 17.00 Uhr, in Amsterdam von 12.00 bis 19.00 geöffnet. Viele Supermärkte sind bis 20.00 Uhr geöffnet, manchmal sogar bis 22.00 Uhr. Samstags die großen Supermärkte bis 20.00 Uhr.
Fremdenverkehrsbüros
Die Büros des Fremdenverkehrsvereins VVV sind am VVV-Dreieck gut zu erkennen. Ihre Öffnungszeiten sind im Allgemeinen von 9.00 bis 18.00 Uhr und samstags von 10.00 bis 17.00 Uhr. Die genauen Öffnungszeiten sollten Sie zuvor telefonisch beim betreffenden Büro erfragen. In der Hauptsaison sind einige Büros auch abends oder sonntags geöffnet. Sie erhalten beim VVV ausführliche Informationen über die jeweilige Stadt, ihre Umgebung, die Sehenswürdigkeiten, die Öffnungszeiten und vieles mehr.
Apotheken
Geöffnet von Montag bis Freitag von 8.00/9.00 bis 17.30/18.00 Uhr, Abend- und Wochenenddienste im Wechsel.
Feiertage
- Neujahr
- Karfreitag
- 2. Ostertag
- 30. April (Geburtstag der Köningin)
- 5. Mai (Befreiung)
- Himmelfahrt
- 2. Pfingsttag
- 1. und 2. Weinachtstag
Straßennetz
Die Niederlande haben ein dichtes und modernes Straßennetz. Auch die kleineren Straßen befinden sich in gutem Zustand. Autobahnen sind mit einem roten Signet bezeichnet, das ein A und eine Nummer trägt. Verbindungen in andere europäische Länder sind zusätzlich mit dem grünen Europastraßen-Zeichen (E und Nummer) versehen. Alle übrigen Straßen sind mit N markiert.
Verkehrsvorschriften
Wenn nicht anders angezeigt, beträgt die Höchstgeschwindigkeit: innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h, außerhalb auf Schnellstraßen und Autobahnen 100 oder 120 km/h. Ansonsten 80 km/h. Mit Anhänger 80 km/h.
In den Niederlanden entsteht momentan ein neues Verkehrsleitsystem mit Geschwindigkeitsanzeige. Es ist noch nicht überall eingeführt, aber Sie können es daran erkennen: auf den 100 km Strecken sind 2 weiße Streifen in der Mitte mit einem grünen Streifen dazwischen und durchgezogene Randstreifen. Es ist nicht für den langsamen Verkehr, aber Sie dürfen auch nicht überholen. Auf den 80 km Strecken sind 2 weiße Streifen in der Mitte ohne den grünen Streifen dazwischen, jedoch mit durchgezogene Randstreifen. Auf diesen Strecken kommen Ihnen kein Fahrrad/Moped entgegen, möglicherweise aber Landmaschinen. Auf den 60 km Strecken sind unterbrochene Randstreifen, aber kein Streifen in der Mitte. Auf diesen Strecken läuft der langsame Verkehr und Sie dürfen überholen. Bei durchgezogen Linien in der Mitte darf nicht überholt werden.
Das Tragen der Sicherheitsgurte ist Pflicht, auch auf den Rücksitzen. Die Promillegrenze liegt bei 0,5‰ und 0,2‰ für Fahrer, die weniger als 5 Jahre einen Führerschein besitzen. Bei Verdacht auf Alkoholmissbrauch kann eine Blutprobe genommen werden. Bußgeldverstöße in den Niederlanden werden auch in Deutschland geahndet! Bei Geschwindigkeitsübertretungen ist die Polizei sehr streng und rechnet weniger als 5%. Mobil telefonieren ist im Auto verboten, nur mit Freisprechanlage oder Headset erlaubt.
Panne
Entlang der Hauptstraßen ist die Straßenwacht des ANWB mit seinen gelben Autos von 7.00 bis 24.00 Uhr im Einsatz. Außerdem kann man in den Niederlanden (außer auf den Inseln) Tag und Nacht über Notrufsäulen die Straßenwachtstationen kontaktieren. Tel. 0800/0888. Bei einer Panne bietet die Straßenwacht auch kostenlos Hilfe für Ausländer, die einem von der AIT oder FIA anerkannten Club angehören. Alternativ zum ANWB gibt es noch einen anderen Club: Route Mobil Tel. 0800/0504, auch er hilft Ausländern.
Außerhalb der offiziellen Campingplätze ist das Campen verboten. Viele holländische Campingplätze bieten so genannte Familientarife (für 4, 5 oder mehr Personen, inklusive Strom). Für zwei Personen zahlen Sie also oft denselben Betrag wie für eine ganze Familie.
Nützliche Adressen
VVV-Büros, Fremdenverkehrsbüros, gibt es in beinahe allen Gemeinden.
Niederländisches Büro für Tourismus NBT
Postfach 27 05 80
50511 Köln
Tel. 0 18 05/34 33 22
Fax 02 21/92 57 17 37
E-Mail: info@niederlande.de
Internet: www.niederlande.de .