Zeit
Wie in Deutschland. Es gilt auch die Sommerzeit.
Sprache
Luxemburgisch, französisch und deutsch
Reisedokumente
Luxemburg ist EU-Mitglied. Ausweis und Pass genügen.
Kfz-Papiere
- gültiger nationaler Führerschein
- Fahrzeugscheine für Auto und Anhänger
- internationale grüne Versicherungskarte Nationalitätskennzeichen D entweder im blauen Feld des Nummernschilds oder separat
Caravans
Alle Anhänger und Caravans mit einem maximal zulässigen Gewicht über 750 kg müssen eine eigene Zulassung sowie Kennzeichen haben.
Tiere
Für das Mitnehmen von Gesellschaftstieren gelten in den meisten europäischen Ländern dieselben Vorschriften. Diese Vorschriften beziehen sich auf Impfbescheinigungen, Rassen, Gesundheitszeugnisse usw. Mehr Infos zum Heimtierpass dazu erhalten Sie: http://www.bundestieraerztekammer.de/ . Auch Ihr Tierarzt kann Ihnen weiter helfen. Informieren Sie sich rechtzeitig. Einige Impfungen müssen schon lange vorher durchgeführt worden sein.
Währung und Geldangelegenheiten
Währungseinheit in Luxemburg ist der Euro. Mit einer Bankkarte mit dem Maestrologo, können Sie überall an den Bankautomaten mit dem gleichen Logo Geld abheben. Mit dieser Karte können Sie auch an allen Verkaufsstellen mit diesem Logo bezahlen. Manchmal müssen Sie noch unterschreiben und oft wird nach Ihrem Ausweis gefragt.
Banken sind von montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr geöffnet. Manche Banken sind auch zwischen 12.00 und 14.00 Uhr offen und samstagsmorgens.
Zollvorschriften
Für Reisen innerhalb der EU-Länder gilt, dass für ‘den persönlichen Gebrauch’ soviel Gepäck wie erforderlich mitgeführt werden darf. Sie müssen dennoch nachweisen können, dass diese Güter für Sie selbst und nicht für den Handel bestimmt sind. An den Grenzen zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern können die Kontrollen verschärft werden. Für Güter, die aus einem Nicht-EU-Land stammen, gelten bestimmte zollfreie Mengen. Für mehr Informationen, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Zoll auf.
Krankenversicherung
Bürger von EU-Mitgliedsstaaten und einigen Vertragsländern müssen im Besitz einer europäischen Krankenversicherung sein. Im Krankheitsfall oder bei einem Unfall in anderen Vertragsländern kann dieser Pass vorgezeigt werden. Das frühere E111-Formular gilt nicht mehr. Bevor Sie auf Reisen gehen ist es selbstverständlich, eine Reiseversicherung mit einer guten Krankenversicherung abzuschließen.
Post
Geöffnet montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr.
Geschäfte
Im Allgemeinen sind die Geschäfte von Dienstag bis Samstag von 8.30 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. Montags sind zahlreiche Geschäfte nur von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Feiertage
- 1. Januar
- Karfreitag
- Ostermontag
- 1.Mai (Tag der Arbeit)
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- 23. Juni (Nationalfeiertag)
- 15. August (Mariä Himmelfahrt)
- 1. und 2. November
- 25. und 26. Dezember
Verkehrsvorschriften
Sind im Allgemeinen identisch mit unseren. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt, sofern nicht anders angezeigt: innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h, Autobahnen 130 km/h, bei Regen und Nässe 110 km/h. Gespanne auf Autobahnen 90 km/h, bei Regen und Nässe 75 km/h. Besondere Beschränkungen werden beschildert. Tagsüber muss mit Abblendlicht gefahren werden. Gurtpflicht für alle Insassen. Radarwarngeräte sind verboten. Telefonieren des Fahrers im Auto nur mit Freisprechanlage. Die Promillegrenze ist 0,8‰. In der blauen Zone darf ausschließlich mit Parkscheibe geparkt werden. Dies gilt für Luxemburg-Stadt, Esch-sur-Alzette, Dudelange, Remich und Wiltz.
Tanken
Tankstellen an die Grenze sind oft bis 24.00 Uhr offen. Die übrigen Tankstellen sind durchgehend von 8.00 bis 20.00 Uhr offen.
Panne
Der luxemburgische Automobilclub ACL unterhält den Hilfsdienst ‘Service Routier’, der Tag und Nacht im Einsatz ist, auch an Sonn- und Feiertagen. Sie können diesen Dienst unter der Telefonnummer 450045-300. Mobil über 00352/450045-300. Die allgemeine Notrufnummer ist 112.Einsatzkosten werden vor Ort bezahlt.
Mehr als die Hälfte der Campingplätze in Luxemburg sind mittels Sterne klassifiziert: aufsteigend von 1 bis zu 5 Sternen. Selbstverständlich bedeutet ein Extrastern auch mehr Ausstattungen. Man denke zum Beispiel an das Verhältnis zwischen Duschen/Toiletten und die Anzahl der Stellplätze. Auch das Vorhandesein eines Schwimmbades oder Restaurants beeinflußt die Anzahl der Sterne. Diese Klassifizierung gilt ausschließlich für Plätze, die freiwillig daran teilnehmen. Auf: www.camping.lu kann man genau sehen, welche Sternenzahl auf welche Einrichtungen deuten. Da dieses ‘Sterne-System’ noch ziemlich neu ist, gibt es auch Campings, die ihre ‘alte’ Klassifizierung in den Kategorien stehen haben. Achtung: Es gibt darunter Plätze mit hohem Standart, die verzichtet haben, in irgendein Klassifizierungssystem aufgenommen zu werden. Die Tarife für eine Übernachtung werden von den Plätzen selbst bestimmt.
Übernachten an öffentlichen Straßen und wildes Campen sind verboten. Camping am Bauernhof ist erlaubt (mit Zustimmung des Landwirts), solange nicht mehr als drei Zelte/Caravans/Reisemobile mit jeweils zwei Erwachsenen auf dem Gelände aufgestellt werden. Es gibt im Süden des Landes einige Plätze, die auch noch die französichen Netzstecker benutzen.
Luxemburgisches Verkehrsamt
Bismarckstraße 23-27
41061 Mönchengladbach
Tel. 0 21 61/20 88 88
Fax 0 21 61/27 42 20
Office National de Tourisme (ONT)
Postfach 1001
L-1010 Luxembourg
Tel. +352/42 82 82 10
Fax +352/42 82 82 38
Internet: www.ont.lu .